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FG Münster Urteil v. - 13 K 1080/23 Kg

Gesetze: EStG § 9 Abs. 6; EStG § 32 Abs. 4

Kindergeld

Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz

1. Der Erstausbildungsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG verwendete Merkmal der Berufsausbildung.

2. Eine „erstmalige Berufsausbildung” i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfordert jedoch keine zeitliche Mindestkomponente der absolvierten Ausbildungsmaßnahme.

3. Ausbildungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Freiwilligendienstes erfolgen (z.B. zum Rettungshelfer) erfolgen, stellen „erstmalige Berufsausbildungen” dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAJ-71428

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