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FG Münster Urteil v. - 13 K 1080/23 Kg

Gesetze: EStG § 9 Abs. 6; EStG § 32 Abs. 4

Kindergeld

Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz

1. Der Erstausbildungsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG verwendete Merkmal der Berufsausbildung.

2. Eine „erstmalige Berufsausbildung” i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfordert jedoch keine zeitliche Mindestkomponente der absolvierten Ausbildungsmaßnahme.

3. Ausbildungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Freiwilligendienstes erfolgen (z.B. zum Rettungshelfer) erfolgen, stellen „erstmalige Berufsausbildungen” dar.

Fundstelle(n):
UAAAJ-71428

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