Nachträgliche Einkünfte; Portugal; Quellenstaat; Rechtsanwalt; Rente; Rückfallklausel
Rechtsfrage
1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA Portugal) oder als nicht im DBA behandelte Einkünfte (Art. 22 DBA Portugal) anzusehen?
2. Ist die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugal) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort den Status eines "residente nao habitual" hat und daher mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren einem Steuersatz von 0 % unterliegt?
Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, DBA PRT Art 14, DBA PRT Art 22 Abs 1 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.07.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
FAAAJ-71391