Berichtigung; Einlagekonto; Offenbare Unrichtigkeit
Rechtsfrage
Ist die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheids dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung oder der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf?
Gesetze: AO § 129, KStG § 27 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.07.2024):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
VAAAJ-71390