- Kein Wahlrecht bei der Auflösung der Akkumulationsrücklage; zwangsweise Auflösung in der zeitlichen Reihenfolge der Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter - Unrichtige Bilanzansätze sind in der ersten offenen Schlußbilanz erfolgswirksam zu korrigieren
Leitsatz
1. Nach § 58 Abs. 2 Satz 3 EStG ist eine Akkumulationsrücklage auf die begünstigten Wirtschaftsgüter in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Anschaffung oder Herstellung zu übertragen.
2. Ist dies nicht geschehen, so sind die insoweit unrichtigen Bilanzansätze in der ersten noch offenen Schlußbilanz zu berichtigen. Dabei ist das jeweilige Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, der sich bei von vornherein zutreffender bilanzieller Behandlung ergeben hätte.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 377 YAAAA-96196
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