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BFH Urteil v. - V R 56/94 BStBl 1998 II S. 367

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 173 Abs. 2AO 1977 § 195 Satz 2AO 1977 § 196AO 1977 § 201 Abs. 1AO 1977 § 208 Abs. 1AO 1977 § 208 Abs. 2 Nr. 1

Eine Steuerfahndungsprüfung nach § 208 Abs. 1 AO bewirkt keine Änderungssperre i. S. des § 173 Abs. 2 AO

Leitsatz

Eine Steuerfahndungsprüfung nach § 208 Abs. 1 AO 1977 ist keine Außenprüfung i. S. des § 173 Abs. 2 AO 1977. Ein Steuerbescheid, der auf Grund einer Steuerfahndungsprüfung nach § 208 Abs. 1 AO 1977 ergangen ist, unterliegt deshalb nicht der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 367
AAAAA-96191

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