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IWB Nr. 14 vom Seite 559

Das steuerliche Einlagekonto im internationalen Kontext

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Prof. Dr. Carsten Pohl

Von jeher hat sich der Gesetzgeber schwer damit getan, das steuerliche Einlagekonto für internationale Sachverhalte zu öffnen. Seit dem SEStEG existiert allein in § 27 Abs. 8 KStG eine für die Praxis schwer handhabbare Regelung. Erst durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde diese Vorschrift in wesentlichen Punkten modifiziert und für Drittstaatensachverhalte geöffnet. (Weitere) Änderungen der §§ 27 ff. KStG und der zugehörigen Verwaltungspraxis sind durch den Entwurf des (ersten) Jahressteuergesetzes 2024 bzw. den Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses v.  angekündigt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG v. ) neu geschaffenen grenzüberschreitenden Umwandlungsformen von den § 29 KStG erfasst werden.

Kernaussagen
  • Seit dem Jahressteuergesetz 2022 erfasst § 27 Abs. 8 KStG auch Drittstaatensachverhalte.

  • Konsequenzen aus dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie hat der Gesetzgeber in § 29 KStG nicht gezogen.

  • Mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 ist geplant, das bisherige Feststellungsverfahren bei grenzüberschreitenden Umwandlungen abzuschaffen.