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BFH Urteil v. - IX R 69/95 BStBl 1998 II S. 342

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2

Zum Ansatz der Kostenmiete bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung, wenn eine Schwimmhalle vorhanden ist

Leitsatz

Eine Schwimmhalle, die für sich allein bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung (§ 21 Abs. 2 EStG) den Ansatz der Kostenmiete als Rohmietwert rechtfertigt, liegt erst dann vor, wenn die Oberfläche des Beckens mehr als 50 qm beträgt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 342
KAAAA-96179

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