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Nachhaltigkeit: Hersteller müssen Reparatur-Richtlinie beachten
Hersteller bestimmter Haushalts- und Alltagsprodukte sollen durch die sogenannte Reparatur-Richtlinie verpflichtet werden, diese auf Verlangen von Verbrauchern unentgeltlich oder zu einem „erschwinglichen“ Preis zu reparieren. Die Europäische Union will so der Wegwerfmentalität begegnen. Betroffen sind u. a. Hersteller folgender Produktgruppen: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Mobiltelefone und Server. Die Verpflichtung gilt voraussichtlich ab Mitte 2026. Somit haben die Produzenten noch etwas Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/6fpe0.
Investitionsrechnung und Nachhaltigkeit – Berechnungsprogramm, NWB PAAAJ-26200