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NWB BB 8/2024 S. 224

Lieferkettengesetz: Hilfsangebote der Kammern prüfen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft aktuell offiziell nur große Betriebe. Doch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden immer häufiger in die Pflicht genommen, weil große Geschäftspartner verlangen, dass sie u. a. Vorlieferanten benennen oder einen Kodex unterschreiben sollen. Das führt bei ihnen zu mehreren Problemen. Zum einen besteht bei KMU die Sorge, dass Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden könnten. Zum anderen haben viele kaum Einflussmöglichkeiten, um Zulieferer dazu zu bewegen, ihnen zuzusagen, dass auch sie das Gesetz einhalten.

Viele IHKn und Handwerkskammern haben reagiert und bieten einen Beratungsservice an, etwa die IHK Köln ( https://go.nwb.de/8yx3j). Betroffene Betriebe sollten prüfen, ob auch ihre Kammer bereits aktiv ist oder versuchen, das Angebot an...