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BFH Urteil v. - GrS 1/94 BStBl 1998 II S. 307

Gesetze: KStG 1977 § 8 Abs. 1EStG § 4 Abs. 1 Satz 1EStG § 5 Abs. 1 Satz 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 5EStG § 11 Abs. 1 Satz 1

Verzicht eines Gesellschafters auf eine nicht mehr vollwertige Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1. Ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr vollwertige Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft führt bei dieser zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechende Verbindlichkeit auf abziehbare Aufwendungen zurückgeht.

2. Der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage führt bei ihm zum Zufluß des noch werthaltigen Teils der Forderung.

3. Eine verdeckte Einlage bei der Kapitalgesellschaft kann auch dann anzunehmen sein, wenn der Forderungsverzicht von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person ausgesprochen wird.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 307
BFH/NV 1997 S. 391 Nr. -1
HAAAA-96167

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