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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 130/24

Gesetze: SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Versicherte trägt die objektive Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall der Erwerbsminderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen letztmals vorgelegen haben und seither ununterbrochen besteht.

2. Ohne ärztlich dokumentierte Befunde und funktionelle Beeinträchtigungen lässt sich nicht allein auf der Grundlage von einer behandelnden Psychotherapeutin mitgeteilten Beschwerdeangaben der Versicherten eine Erwerbsminderung feststellen.

Fundstelle(n):
RAAAJ-71092

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