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Einkommensteuer | Adoptionskosten keine agB (FG)
Aufwendungen für eine Adoption stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Kläger, ein zusammen zur Einkommensteuer veranlagtes Ehepaar, waren ungewollt kinderlos. Nach diversen gescheiterten Kinderwunschbehandlungen adoptieren sie im Jahr 2022 zwei im Ausland (X) geborene Mädchen. Die Adoptionen wurden in Deutschland von einer staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle gem. § 4 Abs. 1 und 2 Adoptionsvermittlungsgesetz (Verein Y) begleitet. In ihrer Einkommensteuererklärung machten sie die Adoptionskosten (u.a. Verfahrenskosten, Betreuung der Kinder im Kinderheim einschließlich der ärztlichen Versorgung in X, Kosten für Deutschunterricht in X, Reisekosten, Kosten für die Be...