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BFH Urteil v. - III R 35/97 BStBl 1998 II S. 298

Gesetze: EStG § 33

Die Kosten einer Begleitperson während einer medizinisch indizierten Kur sind grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die krankheits- oder altersbedingte Notwendigkeit der Begleitung durch ein vor Reiseantritt eingeholtes amtsärztliches Gutachten oder eine andere, diesem gleichzustellende Bescheinigung nachgewiesen wird

Leitsatz

Die Berücksichtigung von Kosten einer Begleitperson während einer medizinisch indizierten Kur als außergewöhnliche Belastung setzt grundsätzlich voraus, daß die krankheits- oder altersbedingte Notwendigkeit der Begleitung durch ein vor Reiseantritt eingeholtes amtsärztliches Gutachten oder eine andere, diesem gleichzustellende Bescheinigung nachgewiesen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 298
TAAAA-96163

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