Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren; Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2.500 €
/04 -, BStBl I S. 1200
Bezug: BStBl 2004 I S. 1200
I. Allgemeines
1Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des -, BStBl 2004 I S. 1200) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an.
II. Anhebung der Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der niederländischen Truppe
2Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. Folgendes:
Abweichend von Tz. 59 des -, BStBl I 2004 S. 1200, erhöht sich die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 € auf 2.500 €. Im Übrigen wird das niederländische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
Anwendungsregelung
3Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem ausgeführt werden, anzuwenden.
BMF v. - III C 3 - S 7492/24/10001 :001
Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1132
UR 2024 S. 589 Nr. 15
UVR 2024 S. 295 Nr. 10
PAAAJ-71032