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BFH Urteil v. - IV R 18/97 BStBl 1998 II S. 290

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

Anteilige Zurechnung des bei Ableben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft und Übernahme aller Wirtschaftsgüter der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter wegen bisheriger Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG zu ermittelnden Übergangsgewinns auf alle Gesellschafter

Leitsatz

Ist bei einer zweigliedrigen Gesellschaft für den Fall des Todes eines Gesellschafters die Übernahme aller Vermögensgegenstände und Schulden durch den Überlebenden vereinbart, so führt der Todesfall zur Veräußerung eines Mitunternehmeranteils. Muß wegen der bisher praktizierten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ein Übergangsgewinn ermittelt werden, so ist dieser anteilig dem verstorbenen Gesellschafter zuzurechnen, auch wenn er im wesentlichen auf der Zurechnung nicht beglichener, auf den Überlebenden übergehender Honorarforderungen beruht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 290
ZAAAA-96161

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