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Corona | Rechtskräftiger Schlussbescheid über NRW-Soforthilfen bleibt bestehen (OVG)
Ein Handwerksbetrieb, der im
Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen
Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über
eine (Teil)-Rückzahlung bekommen und hiergegen nicht geklagt hatte, hat keinen
Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens (OVG NRW, Beschluss v.
- 4 A
1764/23).
Hintergrund und Sachverhalt: Zahlreiche Empfänger von Soforthilfen, die sich in der einleitend beschriebenen Situation befanden, hatten später von den Bezirksregierungen ein Wiederaufgreifen ihrer Verfahren begehrt. Hintergrund dieser Begehren war, dass einige Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht rechtzeitig angegriffene Schlussbescheide für rechtswidrig gehalten haben (s. hierzu unsere Online-Na...