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BFH Urteil v. - II R 36/95 BStBl 1998 II S. 27

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1

Keine Grunderwerbsteuer bei Umlegung nach dem Baugesetzbuch, wenn und soweit das zugeteilte Grundstück mit dem bisherigen Grundstück des Beteiligten flächen- und deckungsgleich ist

Leitsatz

Durch Umlegung nach dem Baugesetzbuch eintretende Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken sind grundsätzlich als Rechtsträgerwechsel im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn und damit als der Steuer nach § 1 Abs. 1 Nr 3 Satz 1 GrEStG 1983 unterliegend anzusehen. Ein der Steuer unterliegender Erwerbsvorgang liegt jedoch dann nicht vor, wenn und soweit das Zuteilungsgrundstück mit dem Einwurfgrundstück identisch, d. h. flächen- und deckungsgleich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 27
GAAAA-96150

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