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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern
Der Bundestag hat am den
Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Regelung hybrider und virtueller
Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der
Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 20/8674) in der vom
Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3.
Lesung angenommen.
Dem Gesetz zufolge können regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die BRAK, die Patentanwaltskammer (PAK) und die BStBK künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten.
Geändert wurde auch die WPO. Ziel dieser Änderung ist es laut Bundesregierung, „einer drohenden Überlastung der Aufsichtsbehörden und des Berufsgerichts entgegenzuwirken“. Das Berufsgericht soll in Anbet...