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Wohnraummietrecht | Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautionsrückzahlungsanspruch (BGH)
Eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten
Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den
Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung ist
regelmäßig auch dann möglich, wenn der Vermieter die ihm zustehende
Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer
Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt
hat ().
Sachverhalt: Die Klägerin begehrt nach Beendigung des Wohnungsmietvertrags und Rückgabe der Wohnung am die Rückzahlung der von ihr geleisteten Barkaution in Höhe von rund 780 €. Der beklagte Vermieter rechnete mit Schreiben vom über die Kaution ab und erklärte die Aufrechnung mit - streitigen - Schad...