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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 14 | Pflege-Pauschbetrag: Geringe Pflegeleistungen bei Familienbesuchen reichen nicht aus

Ein Pflegender kann nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. Andernfalls könnten in vielen Fällen Familienbesuche, die mit Hilfeleistungen im Haushalt verbunden seien, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies sei nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen.

Bevor wir gleich zu weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen kommen, steht noch ein weiteres FG-Urteil auf dem Themenplan. Es geht um den Pflege-Pauschbetrag bei häuslicher Pflege. Dieser wird gewährt bei der Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen – entweder in dessen Wohnung oder in der eigenen Wohnung der Pflegeperson.

Nach § 33b Abs. 6 EStG gibt es bei Pflegegrad 2 einen Pflege-Pauschbetrag von 600 € und bei Pflegegrad 3 von 1.100 €. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie beim Merkzeichen „H” für „hilflos” sind es 1.800 €. Die zumutbare Belastung bleibt hier außen vor. Anstelle des Pflege-Pauschbetrags kann die Pflegeperson allerdings gegen Nachweis höhere Aufwendungen als allgemeine außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen. Da...