Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 13 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Keine Steuerermäßigung für externen Wäscheservice

Kommt eine Hilfe zum Waschen, Bügeln, Stärken und Mangeln ins Haus, können Mandanten vom Steuerbonus nach § 35a EStG profitieren, nicht aber, wenn der Wäscheservice in einem Gewerbebetrieb erbracht wird. Dann fehlt es an der räumlichen Nähe der ausgeführten Dienstleistungen zum Haushalt. Anders als erforderlich werden diese dann nämlich nicht im Haushalt ausgeführt. Das hat das FG Münster entschieden und damit die Sichtweise des Bundesfinanzhofs bestätigt.

Das nächste Urteil stammt vom FG Münster. Und auch hier ist die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig geworden. Es geht um die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG.

Ein Ehepaar nahm einen Wasch-Service in Anspruch. Dabei wurde die Wäsche von den Kunden in einem vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Behälter an einem Servicepoint abgegeben. Der Wäscheservice holt sie dort mehrmals wöchentlich ab, lässt sie in Reinigungsbetrieben waschen, reinigen und bügeln und bringt sie wieder zurück in die Servicepoints, wo sie von den Kunden abgeholt werden. In den Streitjahren zahlte das Ehepaar dafür jeweils rd. 500 €.

Wie nicht anders zu erwarten, hat das FG Münster die Steuerermäßig...