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OLG Düsseldorf 08.01.2024 12 U 31/23, NWB 28/2024 S. 1888

Anfechtung | Vertrauen der Anfechtungsgegnerin

Zahlt ein Insolvenzverwalter zur Ablösung bestehender Absonderungsrechte vereinbarungsgemäß einen Betrag auf die Restforderung der Anfechtungsgegnerin aus mit der Schuldnerin geschlossenen Darlehensverträgen, kann die Anfechtungsgegnerin erwarten, dass er zuvor pflichtgemäß die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der hierauf bisher geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen geprüft hat. War erkennbar, dass sich der Ablösebetrag auf der Basis und unter Berücksichtigung sämtlicher bis dahin erlangter Leistungen errechnet, durfte die Anfechtungsgegnerin darauf vertrauen, dass die ursprünglichen Zahlungen der Schuldnerin Bestand haben.

Anmerkung:

Eine erklärte Anfechtung der Zahlungen ist aufgrund des durch das Verhalten des Insolvenzverwalters bei der Abwicklung der offenen Ansprüche im Zusammenha...