Fachassistent Lohn und Gehalt
2024
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C. Prozesse der Entgeltabrechnung
1. Grundlagen Geldwerter Vorteil und Sachbezug
Der geldwerte Vorteil wird als Einnahme im steuerlichen Sinne aus § 8 EStG hergeleitet. Dabei ist zu unterscheiden:
Unentgeltliche Überlassung von Sachbezügen oder Leistungen an den Arbeitnehmer;
Verbilligte Überlassung von Sachbezügen oder Leistungen an den Arbeitnehmer.
Für die Feststellung und Bewertung des Zuflusses eines geldwerten Vorteils an den Arbeitnehmer ist dabei stets die Bereicherung beim Arbeitnehmer maßgeblich. Es ist daher zur Feststellung eines geldwerten Vorteils die Frage zu stellen, ob dem Arbeitnehmer ein Sachwert oder eine Leistung grundsätzlich ohne die Veranlassung durch sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis einer finanziellen Belastung ausgesetzt wäre. Wird dies dem Grunde nach bejaht, so wäre dann für die Bewertung des geldwerten Vorteils die Frage zu stellen, wie hoch diese finanzielle Belastung wäre.
Der geldwerte Vorteil ist steuerpflichtiger Arbeitslohn i. S. von § 8 Abs. 1 EStG i. V. mit § 2 Abs. 1 Satz 2 LStDV
Für die verbilligte Überlassung gilt dann gem. R 8.1 Abs. 1 Satz 3 LStR die Differenz zwischen dem Wert des geldwerten Vorteils und der tatsächlichen Zahlung des Arbeitnehmers steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Liegt ein Sachbezug vor, so ist vor...BStBl I S. 242