Fachassistent Lohn und Gehalt
2024
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B. Sozialversicherungsbeitragsrecht
1. Grundlagen
Die wichtigsten Grundprinzipien des Sozialversicherungsrechts sind:
Prinzip der Versicherungspflicht,
Prinzip der Beitragsfinanzierung,
Prinzip der Solidarität,
Prinzip der Selbstverwaltung,
Prinzip der Freizügigkeit,
Prinzip der Äquivalenz.
Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat nach den Vorschriften des § 4 SGB I ein Recht auf
die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit,
wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Minderung der Erwerbstätigkeit und Alter und
soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Die Aufgaben der Sozialversicherung hat der Staat an bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen, sogenannte Versicherungsträger. Diese arbeiten nach dem System der Selbstverwaltung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sozialversicherung unterliegen dem Staat.
Im Sozialversicherungsrecht gilt für laufende Bezüge das Entstehungsprinzip, für Einmalbezüge das Zuflussprinzip. Das hat zur Konsequenz, dass Beiträge aus laufenden Bezügen bereits fällig werden, wenn das Arbeitsentgelt geschuldet wird, auf die tatsächlic...