Fachassistent Lohn und Gehalt
2024
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A. Steuerrecht
1. Arbeitslohn
1.1 Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 i. V. mit § 8 Abs. 1 EStG sowie § 2 LStDV)
Arbeitslohn sind alle Einnahmen (laufende und einmalige), die einem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger aus einem aktiven, früheren oder künftigen Dienstverhältnis zufließen. Der im Einkommensteuergesetz nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Im Wesentlichen entspricht er jedoch nicht in allen Details dem Begriff „Arbeitslohn“ im Arbeitsrecht und dem Begriff „Arbeitsentgelt“ im Sozialversicherungsrecht. Letztlich ist der Arbeitslohn die Gegenleistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zielgerichtet für die Überlassung der Arbeitskraft im Austauschverhältnis gewährt.
Aus § 19 Abs. 1 i. V. mit § 8 Abs. 1 EStG sowie aus § 2 LStDV wird der steuerliche Arbeitslohnbegriff abgeleitet. Zu den Einnahmen gehören alle Bezüge in Geld oder Geldeswert. Dabei kann es sich um laufende oder um einmalige Einnahmen handeln. Es ist gleichgültig, ob auf diese Einnahmen ein Rechtsanspruch besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden bzw. ob sie an den Anspruchsberechtigten oder seinen Rechtsnachfolger gezahlt werden. Zum Arbeitslohn gehören auch Zuwendung...