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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 71/24 e

Gesetze: EGBGB Art. 229 § 21

Leitsatz

Leitsatz:

Wechselt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Wahrung ihrer Identität ihre Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft, so setzt deren Eintragung im Grundbuch als Eigentümer nicht die Voreintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Gesellschaftsregister voraus.

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 1381 Nr. 24
EAAAJ-70697

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