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OLG Karlsruhe Urteil v. - 7 U 162/22

Gesetze: BGB § 280

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Folge von Schätzungsbescheiden der Finanzbehörden muss grundsätzlich der Mandant darlegen, welche Gewinne oder Verluste abweichend von den Besteuerungsgrundlagen der Schätzungsveranlagung tatsächlich entstanden sind. Sofern es ihm mangels Unterlagen nicht möglich ist zu belegen, welcher Gewinn abweichend von den Besteuerungsgrundlagen der Schätzungsveranlagung hätte versteuert werden müssen, bleibt er beweisfällig.

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 902 Nr. 16
DStR 2024 S. 904 Nr. 16
GmbHR 2024 S. 538 Nr. 10
StB 2024 S. 191 Nr. 6
MAAAJ-70690

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