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OLG Hamburg Beschluss v. - 4 W 32/24

Leitsatz

Orientierungssatz:

Orientierungssätze:

Vertritt ein Rechtsanwalt im streitigen Verfahren erster Instanz nur einen Auftraggeber und erst in der nachfolgenden Berufungsinstanz mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für die erste Instanz nach Nr. 3100 RVG-VV nicht, weil die Vertretung in der ersten Instanz und die Vertretung im Berufungsverfahren nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. Nr. 1008 RVG-VV sind.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2024 S. 1824
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2024 S. 1824
FAAAJ-70688

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