1. Die zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung des Abzugs von notwendigen Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlaß - auch schon vor dem - begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, ist verfassungsgemäß 2. Beiderseits erwerbstätige Ehegatten mit einem Kind werden nicht dadurch verfassungswidrig benachteiligt, daß Kinderbetreuungskosten nur bei Alleinstehenden unter den Voraussetzungen des § 33 c EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind
Leitsatz
1. Die zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung des Abzugs von notwendigen Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlaß - auch schon vor dem - begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, ist verfassungsgemäß.
2. Beiderseits erwerbstätige Ehegatten mit einem Kind werden nicht dadurch verfassungswidrig benachteiligt, daß Kinderbetreuungskosten nur bei Alleinstehenden unter den Voraussetzungen des § 33 c EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 211 HAAAA-96128
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