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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 Sa 32/23

Gesetze: EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; EFZG § 3 Abs. 1 S. 2; EFZG § 5

Leitsatz

Leitsatz:

Liegen in einem Abrufarbeitsverhältnis zwischen bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiträumen mehrtägige und nicht nur das Wochenende umfassende Zeiten ohne bescheinigte Arbeitsunfähigkeiten, so kann aus der bloßen Tatsache, dass in diesen Zeiten keine Dienstplaneinteilungen bestanden haben, kein Indiz für das Vorliegen einer Einheit des Verhinderungsfalls abgeleitet werden.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2024 S. 1502
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2024 S. 1502
VAAAJ-70648

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