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Sozialversicherung | Corona-Hilfen für Selbständige sind beitragspflichtiges Einkommen (LSG)
Im Einkommenssteuerbescheid als
Einkünfte berücksichtigte Zuschüsse aus dem Programm "Soforthilfe Corona"
unterliegen bei einer freiwilligen Krankenversicherung der Beitragspflicht in
der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung (; Revision nicht zugelassen).
Hintergrund: Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der zu ihrer Eindämmung beschlossenen Regelungen abzufedern, gab es verschiedene staatliche Maßnahmen. Mit dem Programm "Soforthilfe Corona" wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe erlitten. Aber auch diese Mittel unterfa...