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LSG Niedersachsen-Bremen 06.03.2024 L 2/1 BA 84/23, Kommentierte Nachricht BBK 14/2024 S. 634

Sozialversicherungsrecht | Sozialversicherungspflicht eines Bilanzbuchhalters

Ein Bilanzbuchhalter ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig angestellt, wenn er für eine Steuerberaterpartnerschaft tätig ist und er in deren Betriebsablauf weisungsgebunden eingebunden sowie mit 60 % bzw. 50 % an den Umsätzen beteiligt ist.

[i]S erhielt eine umsatzabhängige VergütungDer S war Steuerfachwirt und für die NC-Partnerschaft (NC) als selbständiger Finanzbuchhalter im Bereich der Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen tätig. Daneben war er auch noch für weitere Auftraggeber tätig. S erhielt von der NC eine Umsatzbeteiligung von 60 % im Bereich der Finanzbuchhaltung sowie von 50 % im Bereich der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. S unterlag nach seinem Vertrag den Weisungen und der beruflichen Aufsicht der NC; außerdem musste er sämtliche Arbeitsergebnisse mit der ...