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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1202/22

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2

Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus einer Anzahlung für eine nicht ausgeführte Lieferung

Rückzahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft

Leitsatz

1. Der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, hat den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird.

2. Der Höhe nach hat die Berichtigung so zu erfolgen, dass der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs demjenigen entspricht, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre, wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre.

3. Die Zahlung eines Dritten aus einer Anzahlungsbürgschaft ist als Rückzahlung der Anzahlung anzusehen.

Fundstelle(n):
UAAAJ-70576

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