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BFH Urteil v. - X R 105/94 BStBl 1998 II S. 18

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 6

Keine Vorkosten i. S. des § 10 e Abs. 6 EStG sind Kosten für nach Bezug der Wohnung verbrauchtes Heizöl und im voraus bezahlte Müllabfuhrgebühren

Leitsatz

Kosten für Heizöl, das nach dem Bezug der Wohnung verbraucht wird, sowie im voraus bezahlte Müllabfuhrgebühren sind nicht als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 18
QAAAA-96112

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