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Grundsteuer | Differenzierte Hebesätze in NRW möglich (FinMin)
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen
hat am nach dritter Lesung das Gesetz über die Einführung einer
optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens
bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Die Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messbetragsfestsetzungen auf den haben gezeigt, dass in einigen Kommunen private Haushalte zukünftig stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als die Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Dieses Phänomen der Belastungsverschiebung ist allerdings nicht landeseinheitlich, sondern regional verschieden. Diese Entwicklung zeichnet sich nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Ländern mit dem Grundsteuer-Bundesmodell ab.
Das nunmehr beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung eine Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundst...