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EFRAG | Erste Umsetzungsleitlinien zu den ESRS veröffentlicht
Am hat EFRAG die ersten drei Umsetzungsleitlinien zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die ESRS konkretisieren die Anforderungen an die Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), d. h. an die anstehende Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Leitlinien sollen Unternehmen bei der Umsetzung der ESRS unterstützen und helfen, sich auf die für sie relevanten Aspekte der Standards zu konzentrieren. Dabei sollen die Berichterstattungsanforderungen durch praktische Formulierungen und häufig gestellte Fragen veranschaulicht werden. Die Leitlinien sind nicht verbindlich. IG 1 enthält Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse, IG 2 Leitlinien zur Wertschöpfungskette und IG 3 enthält eine Liste aller ESRS-Datenpunkte.