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BFH Urteil v. - X R 129/94 BStBl 1998 II S. 149

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12FGO §§ 76, 96

Aufwendungen eines selbständigen Fleischermeisters für den Fleischermeisterlehrgang seines Sohnes zur Fortführung des Unternehmens sind nicht allein deshalb Betriebsausgaben, weil sie eine spätere Unternehmensnachfolge vorbereiten sollen

Leitsatz

Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder gehören grundsätzlich zu den Lebenshaltungskosten. Sie sind nicht allein deshalb Betriebsausgaben, weil sie eine spätere Unternehmensnachfolge vorbereiten sollen (Abgrenzung zum , BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 149
AAAAA-96097

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