1. Im Einkommenssteuerbescheid als Einkünfte berücksichtigte Zuschüsse aus dem Programm "Soforthilfe Corona" unterliegen bei einer freiwilligen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.
2. Vorläufige Beitragsfestsetzungen entfalten keine Bindungswirkung für die endgültige Beitragsfestsetzung, sondern erledigen sich im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X mit der formellen endgültigen Festsetzung.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1686 Nr. 29 DStR 2024 S. 1776 Nr. 31 DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 29 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2024 S. 1889 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2024 S. 1889 StB 2024 S. 266 Nr. 9 MAAAJ-70275
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.