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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 U 961/21

Gesetze: SGB VII § 56

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die MdE-Bewertung bei Handgelenksverletzungen richtet sich maßgeblich nach den Bewegungsmaßen des verunfallten Handgelenks im Vergleich zur unverletzten Hand bzw. ggf. nach der Einschränkung der Unterarmdrehfähigkeit.

2. Als Vergleichsmaßstab zur Bewertung der Einschränkung der Handgelenksbeweglichkeit sind für die Bemessung der MdE keine Bewegungsausmaße über die Normalwerte hinaus zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
RAAAJ-70269

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