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BFH Urteil v. - II R 25/94 BStBl 1998 II S. 114

Gesetze: ErbStG 1974 § 1 Abs. 1 Nr. 4

Zu den Voraussetzungen, nach denen eine Stiftung eine Familienstiftung ist, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt

Leitsatz

Eine Stiftung dient dann wesentlich dem Interesse einer Familie oder bestimmter Familien i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974, wenn nach der Satzung und ggf. dem Stiftungsgeschäft ihr Wesen darin besteht, es den Familien zu ermöglichen, das Stiftungsvermögen, soweit es einer Nutzung zu privaten Zwecken zugänglich ist, zu nutzen und die Stiftungserträge an sich zu ziehen. Inwieweit davon tatsächlich Gebrauch gemacht wird, ist nicht entscheidend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 114
CAAAA-96079

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