Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 2294/22

Gesetze: AO § 191 Abs. 1 S. 1, AO § 5, AO § 78 Nr. 3, FGO § 102 S. 1

Gerichtliche Überprüfung der Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen

zweistufige Entscheidung

Akzessorietät

Vollstreckungsvereinbarung als absolutes Fixgeschäft

Leitsatz

1. Die Entscheidung der Finanzbehörde über die Inanspruchnahme des Duldungspflichtigen ist zweistufig. In der ersten Stufe wird über die tatbestandlichen Voraussetzungen der Duldung entschieden. Diese Entscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung. Erst in der zweiten Stufe entscheidet die Finanzbehörde nach ihrem Ermessen, ob und (bei mehreren Personen) wen sie in Anspruch nimmt, was nach § 102 Satz 1 FGO eingeschränkt vom Gericht zu überprüfen ist.

2. Eine Duldungspflicht ist abhängig von der sogenannten Erstschuld (Akzessorietät). Im Gegensatz zur Rechtslage bei Haftungsbescheiden setzt der Erlass eines Duldungsbescheides dabei einen festgesetzten, fälligen und vollstreckbaren Steuer- oder Haftungsanspruch voraus.

3. Eine Vollstreckungsvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im Sinne von § 78 Nr. 3 AO verstößt nicht gegen das Vertragsformverbot, welches nur für Steuerfestsetzungen, gesonderte Feststellungen und Steuermessbescheide, nicht dagegen im Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren gilt.

4. Ist die Vollstreckungsvereinbarung mit den darin vereinbarten Zahlungen und Zahlungszeitpunkten als absolutes Fixgeschäft zu verstehen, bedarf es eines Rücktritts des Finanzamts von dieser Vereinbarung oder eines Widerrufs nicht, wenn der Schuldner eine vereinbarte Teilleistung nicht erbringt.

Fundstelle(n):
HAAAJ-70161

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen