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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 1219/21

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; EStG § 42e

Anrufungsauskunft zum Schutz vor Manipulationen eines elektronisch geführten Fahrtenbuchs

Leitsatz

  1. Hat das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft nicht mit dem vom Arbeitgeber begehrten Inhalt erteilt, aber den Sachverhalt im Wesentlichen richtig erfasst, kann der Arbeitgeber keine (abweichende) Lohnsteueranrufungsauskunft verlangen, wenn die vom Finanzamt geäußerte rechtliche Einordnung des zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. In diesem Fall ist Rechtsschutz nur gegen lohn- oder einkommensteuerrechtliche Festsetzungen gegeben.

  2. Bei einem elektronisches Fahrtenbuchprogramm ist kein Schutz vor jeglichem Hackangriff erforderlich. Das elektronische Fahrtenbuch muss jedoch

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAJ-70128

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