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Kassen | Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO (BMF)
Das BMF hat zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch das , BStBl I S. 1010 wurde die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Abs. 1 AO nach § 146a Abs. 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem zur Verfügung gestellt.
In dem Schreiben stellt das BMF klar, dass das Mitteilungsverfahren ab dem zur Verfügung steht. Die Mitteilung von vor dem angeschafften elektronischen Aufzeic...