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Gesetzgebung | Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" vorgelegt (BT-Drucks. 20/11947 v. 25.6.2024).
Hintergrund: Nach § § 52 Abs. 33a Satz 4 EStG ist die Anwendung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG bis zum VZ 2022 befristet. Ziel der Tarifermäßigung war eine Abmilderung von Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen.
Da sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, ist nach Auffassung der Regierung eine befristete Fortführung der Tarifermäßigung bis 2028 geboten.
Die Tarifermäßigung soll daher um zwei Betrachtungszeiträume der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2...