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Gesetzgebung | Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat den Entwurf
eines "Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land-
und Forstwirtschaft" vorgelegt (BT-Drucks. 20/11947 v.
25.6.2024).
Hintergrund: Nach § § 52 Abs. 33a Satz 4 EStG ist die Anwendung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG bis zum VZ 2022 befristet. Ziel der Tarifermäßigung war eine Abmilderung von Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen.
Da sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, ist nach Auffassung der Regierung eine befristete Fortführung der Tarifermäßigung bis 2028 geboten.
Die Tarifermäßigung soll daher um zwei Betrachtungszeiträume der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 verlängert werd...