Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 33 LGrStG BW Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1 Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW(verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer v. , GBl S. 974) aufgenommen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes vom wurde der Absatz 3 hinzugefügt. Der geänderte Absatz 3 ist bereits ab dem anzuwenden.
2 Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer v. :
Zu Absatz 1:
Die Vorschrift fasst die zur Vereinfachung der Bewertung jeweils gesondert ermittelten Reinerträge als Reinertragsanteile zu einem Gesamtwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Summe der Reinerträge) zusammen.
Die Summe der Reinerträge bildet die Grundlage für die vorgeschriebene Kapitalisierung des Reinertrags mit dem Faktor 18,6 und ergibt den gesondert festzustellenden Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.
Zu Absatz 2:
Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, ist die gesonderte Ermittlung der Reinerträge die Grundlage für ein vereinfachtes Zerlegungsverfahren. Zur Bestimmung des ...