Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 22 LGrStG BW Erklärungs- und Anzeigepflicht
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1 Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW (verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer v. , GBl S. 974) aufgenommen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes vom wurden die Absätze 2 und 6 geändert. Der geänderte Absatz 2 ist ab dem anzuwenden, der geänderte Absatz 6 bereits ab dem .
2 Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer v. :
§ 22 ist an den bisherigen § 28 BewG angelehnt.
Zu Absatz 1:
Zur Durchführung der Feststellung von Grundsteuerwerten bedarf es am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt stets einer Erklärung des Steuerpflichtigen zur Feststellung von Grundsteuerwerten. Haben sich bei einer wirtschaftlichen Einheit die tatsächlichen Verhältnisse grundlegend geändert oder ist eine grundlegende Änderung bei den Wertverhältnissen eingetreten, so kann das Finanzamt den Steuerpflichtigen zum nächsten Nachfeststellungs- oder Fortschreibungszeitpunkt zur Abgabe einer Feststellungserklärung auffordern. Zur Verwaltungsvereinfachung kann dies im Wege der öffent...