Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 57 LGrStG BW Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
FM3-S 3000-1/30.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig mit dem Landesgesetz v. (Drucks. 16/8907) eingeführt und entspricht § 30 Abs. 1 GrStG.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes v. wurde im Abs. 1 der Verweis auf § 31 Abs. 2 durch den korrekten Verweis auf § 30 Abs. 1 LGrStG BW ersetzt. Die Regelung trat am mit ihrer Verkündung in Kraft.
2In
der Gesetzesbegründung zum
Landesgrundsteuergesetz v. heißt es
hierzu:
Zu
Absatz 1:
Die Vorschrift bestimmt in Satz 1
die Grundsätze für den Erlass der Grundsteuer bei Betrieben der Land- und
Forstwirtschaft, die eine Reinertragsminderung erlitten haben. Der Begriff des
Reinertrags wird in Satz 3 unter Rückgriff auf die bewertungsrechtliche
Definition in § 30 Absatz 1 konkretisiert. Aufgrund des regelmäßig abweichenden
Wirtschaftsjahres in der Land- und Forstwirtschaft fingiert Satz 4 die
Zuordnung des steuerrechtlich maßgebenden Wirtschaftsjahres zum Erlasszeitraum.
Zu
Absatz 2:
Die Vorschrift bestimmt die
weiteren Voraussetzunge für den Erlass der Gr...