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Verfahrensrecht | "in camera"-Verfahren (§ 86 Abs. 1 FGO) bei Umsatzsteuersatzermäßigung (BFH)
Der bei einer Konkurrentenklage beigeladene Steuerpflichtige ist Dritter im Sinne des § 86 Abs. 1 FGO, wobei die Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Daten im Rahmen von § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO zulässig ist, wenn dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 86 Abs. 1 FGO besteht die Verpflichtung zur Vorlage von Urkunden und Akten und zur Erteilung von Auskünften, soweit nicht durch das Steuergeheimnis (§ 30 AO) geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart werden. Im in camera-Verfahren stellt der BFH ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss fest, ob die Verweigerung der Vorlage von Urkunden oder Akten, der Übermittlung elektronischer Dokumente oder die Verweigerung der Erteilung von Auskünften rec...