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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.06.2024

Grunderwerbsteuer | Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") (BFH)

Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG - wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft - die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend (Anschluss an , BFHE 260, 94, BStBl II 2018, 667: ; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt der Steuer - soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht in Betracht kommt - ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn d...