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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") (BFH)
Bei einer zwischengeschalteten
Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden
Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG - wie bei einer
zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft - die Beteiligung am
Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am
Gesamthandsvermögen maßgebend (Anschluss an
, BFHE 260, 94,
BStBl II 2018, 667:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt der Steuer - soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht in Betracht kommt - ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn d...